können und sie auch nur unzureichende Publizität geniessen. Vor Gericht können sich EU- Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich nicht direkt auf eine Richtlinie stützen, sondern müssen sich auf das nationale Recht berufen, das die Richtlinie umsetzt. Ausnahmsweise sind allerdings Richtlinien direkt anwendbar.19 Der EuGH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass sich die EU-Bürgerinnen und Bürger unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar auf die Bestimmungen der Richtlinie berufen und die ihnen danach zustehenden Rechte in Anspruch nehmen und gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten durchsetzen können.