Weiter gehören zum primären Gemeinschaftsrecht Teile des Vertrags über die Europäische Union (EUV); bei zahlreichen Bestimmungen handelt es sich allerdings nur um Regelungen der intergouvernementalen Zusammenarbeit und damit um gewöhnliches Unionsrecht. Das Primärrecht enthält auch ungeschriebenes Recht.14 Von Bedeutung sind insbesondere die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seiner Praxis entwickelten Rechtsgrundsätze. 2.1.3. Sekundärrecht Das Sekundärrecht baut auf dem Primärrecht auf. Es wird nach Massgabe der im Primärrecht enthaltenen Zuständigkeits- und Verfahrensregelungen durch die Organe der Gemeinschaft (insbesondere Kommission, Rat, Parlament) geschaffen und erlassen.