Das europäische Gemeinschaftsrecht besteht aus dem primären und dem sekundären (abgeleiteten) Gemeinschaftsrecht. Zu den weiteren Rechtsgrundlagen gehören das Recht der EU, insbesondere der Vertrag über die Europäische Union, die völkervertragsrechtlichen Regelungen der zweiten und der dritten Säule sowie – für das vorliegende Gutachten wie-