die dritte Säule wird durch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) gebildet. Sie sind nicht supranationaler Natur sondern völkervertragsrechtliche Kooperationen im herkömmlichen Sinn, wobei sie sich auf die institutionellen Grundlagen der europäischen Gemeinschaften abstützen.6 Die EU bildet sozusagen das Dach über den drei Säulen. Das europäische Gemeinschaftsrecht besteht aus dem primären und dem sekundären (abgeleiteten) Gemeinschaftsrecht.