Bei den Gemeinschaften handelt es sich um supranationale Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit.4 Im vorliegenden Zusammenhang von massgeblicher Bedeutung ist dabei ausschliesslich die EG, deren Aufgabe die Errichtung eines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion ist.5 Die zweite Säule der EU bildet die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP); die dritte Säule wird durch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) gebildet.