Grundlage der EU – und nach dem gängigen Bild der drei Säulen3, die erste Säule – bilden die europäischen Gemeinschaften: die Europäische Gemeinschaft (EG; ursprünglich Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (EAG; Euratom) sowie, bis zu ihrer Auflösung im Jahr 2002, die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS; Montanunion). Bei den Gemeinschaften handelt es sich um supranationale Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit.4