zu erhalten, sollte diese Frage im Gemischten Ausschuss beraten und geklärt werden. • Die Frage der Regelungslücke im Datenbankschutz sollte – sobald dies sinnvoll und möglich ist – im Bereich des Datenaustausches im EIONET an einigen konkreten Beispielen vertieft geprüft werden. VPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 226 Gutachten • Sobald die Durchführungsvorschriften vorliegen, sollte das schweizerische Geoinformationsrecht bezüglich Kompatibilität im Detail überprüft werden.