Die Schweiz ist vollständiges Mitglied der Europäischen Umweltagentur (EUA) und nimmt am Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET) teil. Die EUA ist befugt, den Mitgliedstaaten qualitative und technische Vorgaben hinsichtlich der in das Beobachtungsnetz einzuspeisenden Umweltdaten – dazu gehören auch Geodaten – zu machen. Es ist somit anzunehmen, dass die EUA die Vorschriften der Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie für den Austausch von Umweltdaten als verbindlich erklären wird, zumal der Hauptzweck der INSPIRE-Richtlinien ja gerade in der Unterstützung der Umweltpolitik der EU liegt.