Eine direkte Anwendung der INSPIRE-Richtlinie steht nicht zur Diskussion, weil diese neue Richtlinie in keinem der bestehenden sektoriellen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz explizit erwähnt und als anwendbar erklärt wird. Demgegenüber ist eine indirekte Anwendbarkeit der INSPIRE-Richtlinie und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen auf Geobasisdaten des Bundesrechts denkbar und wohl auch wahrscheinlich. Die Schweiz ist vollständiges Mitglied der Europäischen Umweltagentur (EUA) und nimmt am Europäischen Umweltinformations- und Umweltbeobachtungsnetzes (EIONET) teil.