Demgegenüber ist eine indirekte Anwendbarkeit der INSPIRE-Richtlinie und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen auf die Geobasisdaten des Bundesrechts auf Grund der Vollmitgliedschaft der Schweiz der Europäischen Umweltagentur (EUA) wahrscheinlich. Die rechtlichen Auswirkungen auf die Luftfahrtdaten der Schweiz bleiben unklar.