Regeste: Am 15. Mai 2007 trat die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodaten Infrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) in Kraft. Eine direkte Anwendung der INSPIRE-Richtlinie steht nicht zur Diskussion, weil diese neue Richtlinie in keinem der bestehenden sektoriellen Abkommen zwischen der EU und der Schweiz explizit erwähnt und als anwendbar erklärt wird. Demgegenüber ist eine indirekte Anwendbarkeit der INSPIRE-Richtlinie und der zugehörigen Durchführungsbestimmungen auf die Geobasisdaten des Bundesrechts auf Grund der Vollmitgliedschaft der Schweiz der Europäischen Umweltagentur (EUA) wahrscheinlich.