{"Signatur": "CH_VB_999", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2007-08-13", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_999_150000011_2007-08-13.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000011.pdf?ID=150000011", "Checksum": "1a34434aadab079e7904ad29dc9b130c"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000011"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) sonstige Behörden 13.08.2007 150000011"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  autres autorités 13.08.2007 150000011"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) altre autorità 13.08.2007 150000011"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) sonstige Behörden"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  autres autorités"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) altre autorità"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Tschannen Pierre/Herrmann Beatrice"}], "ScrapyJob": "446973/70/126", "Zeit UTC": "20.03.2026 01:19:37", "Checksum": "529516b8da58f217fed04f717345790a", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) sonstige Behörden 13.08.2007 150000011\n\n\n\n• Sobald die Durchführungsvorschriften vorliegen, sollte das schweizerische Geoinformationsrecht bezüglich Kompatibilität im Detail überprüft werden.\n\n1. Auftrag\nAm 15. Mai 2007 trat die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodaten Infrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE)1 in Kraft. Die\nGeschäftsstelle KOGIS im Bundesamt für Landestopografie (swisstopo) hat den Verfasser\nbeauftragt, abzuklären, ob und inwieweit diese Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft\n(EG) Auswirkungen auf das Geoinformationsrecht in der Schweiz hat.\nDas vorliegende Kurzgutachten fasst gleichzeitig ein Referat zusammen, das der Verfasser\nanlässlich der Veranstaltung „Nationaler INSPIRE Informationstag Schweiz“ am 6. Juni 2007\nin Wabern gehalten hat.2\n\n2. Das Verhältnis des europäischen Gemeinschaftsrechts zum\nschweizerischen Recht\n2.1. Die Rechtsquellen der europäischen Gemeinschaft\n2.1.1. Einleitung\nZum besseren Verständnis des europäischen Gemeinschaftsrechts ist es notwendig sich\nkurz mit den Strukturen der Europäischen Union (EU) zu befassen.\nGrundlage der EU – und nach dem gängigen Bild der drei Säulen3, die erste Säule – bilden\ndie europäischen Gemeinschaften: die Europäische Gemeinschaft (EG; ursprünglich Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG), die Europäische Atomgemeinschaft (EAG; Euratom) sowie, bis zu ihrer Auflösung im Jahr 2002, die Europäische Gemeinschaft für Kohle\nund Stahl (EGKS; Montanunion). Bei den Gemeinschaften handelt es sich um supranationale Organisationen mit eigener Rechtspersönlichkeit.4 Im vorliegenden Zusammenhang von\nmassgeblicher Bedeutung ist dabei ausschliesslich die EG, deren Aufgabe die Errichtung\neines gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion ist.5\nDie zweite Säule der EU bildet die gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP); die\ndritte Säule wird durch die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS)\ngebildet. Sie sind nicht supranationaler Natur sondern völkervertragsrechtliche Kooperationen im herkömmlichen Sinn, wobei sie sich auf die institutionellen Grundlagen der europäischen Gemeinschaften abstützen.6 Die EU bildet sozusagen das Dach über den drei Säulen.\nDas europäische Gemeinschaftsrecht besteht aus dem primären und dem sekundären (abgeleiteten) Gemeinschaftsrecht. Zu den weiteren Rechtsgrundlagen gehören das Recht der\nEU, insbesondere der Vertrag über die Europäische Union, die völkervertragsrechtlichen\nRegelungen der zweiten und der dritten Säule sowie – für das vorliegende Gutachten wie-\n\n1\nINSPIRE-Richtlinie, näheres dazu siehe Ziffer 3.\n2\nDie Veranstaltung wurde von der Geschäftsstelle KOGIS beim Bundesamt für Landestopografie\nveranstaltet; die Schaubilder zu den Referaten sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar:\n<http://www.swisstopo.ch/about/domains/kogis/popup_pr>\n3\nVgl. JAAG, Rz. 1202 ff.\n4\nVgl. JAAG, Rz. 1211 ff.\n5\nVgl. JAAG, Rz. 1208.\n6\nVgl. JAAG, Rz. 1203.\n\nVPB/JAAC/GAAC/PAAF 2007 227\nGutachten\n\n"}