4 2003 (Datum von Brief und Poststempel), die Eingabe vom 19. September 2003 mit Brief vom 25. September 2003 (Datum des Poststempels: 26. September 2003) weitergeleitet. Von beiden Schreiben erhielt der Beschwerdeführer eine Orientierungskopie, der er entnehmen konnte, dass die Staatskanzlei zugleich angewiesen wurde, das Verfahren aufgrund dieser überweisung abzuschreiben. Dem überweisungsschreiben vom 22. September 2003 lag eine Kopie des Amtsblatts des Kantons X vom 19. September 2003 bei.