Frage offen gelassen, weil im vorliegenden Fall ein entscheidender Einfluss auf das Wahlergebnis ausgeschlossen werden kann (E. 2.2-2.4). Art. 86 BPR. Wiederholte Eingaben zur selben Beschwerde brauchen unter besonderen Umständen keineswegs trölerisch zu sein (E. 2.5.3 und 2.5.4). Art. 4 und Art. 22 BPR. Bedeutung des Stimmregisters für die korrekte Ermittlung der Ergebnisse eidgenössischer Urnengänge (E. 4.4.3-4.4.8). Art. 8 BV. Art. 4 BPR. Überspitzter Formalismus versus Registerwahrheit (E. 4.5 und 4.6). Massnahmen gegen präjudizielle Wirkung eines Abweichens von der Registerwahrheit (E. 4.7).