3.1. Der Nationalrat als Beschwerdeinstanz hat zu prüfen, ob der Staatsrat des Kantons X mit seinem Entscheid vom 7. November 1995 Bundesrecht verletzt habe. (...) (...) Sinngemäss laufen die beiden Gesuche der Beschwerdeführerin auf ein Rechtsbegehren hinaus, die Nationalratswahlen im Kanton X vom 22. Oktober 1995 zu kassieren und den kritisierten kantonalen Gesetzesbestimmungen die bundesrechtliche Genehmigung zu versagen. 3.3. Die Beschwerdeführerin ersucht des weiteren darum, dass der Nationalrat «im Interesse des Rechtsschutzes der Stimmbürger» der Frage die gebührende Aufmerksamkeit schenke, ob Art.