Nationalratswahlen. Finanzielle Beiträge eines Kantons an die Kosten des Wahlkampfs. Art. 91 BPR. Genehmigungspflicht für kantonale Ausführungsbestimmungen zu den politischen Rechten des Bundes. Rechtscharakter. 1 Art. 4 BV. Verhältnismässigkeit der Massnahmen zur Behebung einer allfälligen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei Nationalratswahlen. Art. 86 BPR. Kostenpflicht für trölerische oder gegen den guten Glauben verstossende Beschwerden. Begriff der Verletzung des guten Glaubens.