Das Referendum wurde ergriffen und kam zustande (BBl 1977 II 208). Das Gesetz wurde vom Volk in der Abstimmung vom 4. Dezember 1977 mit 809 862 Ja gegen 552 962 Nein angenommen (BBl 1978 I 325). Es ist daher in Kraft getreten (AS 1978 688; SR 161.1) und von Verfassungs wegen verbindlich.