Bis zum 1. Januar 1999 wohnte Y im Kanton Basel-Stadt. In der Zeit vom 25. Februar 1999-28. September 2000 und vom 22. Januar 2001-11. Oktober 2001 hielt er sich auf dem Jugendschiff B in verschiedenen nationalen und internationalen Gewässern auf. Daneben hielt er sich im Jugendheim A im Kanton Bern auf. Zurzeit ist Y im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme im Jugendheim D eingewiesen. Auch wenn er angeblich alle Ferien und Wochenenden am Wohnort der Gesuchstellerin verbringt und dort ein eigenes Zimmer hat, kann in diesem Fall weder in familiärem noch in lokalem Sinne von stabilen Verhältnissen gesprochen werden.