So wurde Anfang 1997 von der zuständigen baselstädtischen Behörde eine Beistandschaft errichtet und ein Amtsvormund mit dieser Funktion betraut. Seitens der Jugendstrafkammer Basel-Stadt erging am 5. August 1998 ein erstes, am 6. Januar 1999 ein zweites Urteil gegen Y. Nach dem zweiten Entscheid wurde Y in ein Erziehungsheim eingewiesen und mit dem Vollzug der Erziehungsbeistand / Amtsvormund sowie ein Sozialarbeiter betraut. Laut Jugendanwaltschaft Basel-Stadt kümmere sich in casu die baselstädtische Amtsvormundschaft seit Jahren um die Belange der Familie (…) und es bestehe ein entsprechendes Beziehungsnetz zu den Kindern;