9 der überhaupt zur Aufstellung besonderer Gerichtsstandsnormen führte, müssen durch Interpretation auch die Lösungen zu einzelnen Teilproblemen gesucht werden.[41] Sinn und Zweck auch der Gerichtsstandsregeln in Art. 372 StGB ist es, die richtige und rasche Anwendung des materiellen Strafrechts zu ermöglichen, wofür die gründliche Erfassung der Persönlichkeit des Jugendlichen essentiell ist. Wenn die Gerichtsstände, welche der abschliessende Katalog in Art. 372 StGB enthält, diesen Sinn nicht zu verwirklichen vermögen, ist es nicht nur gerechtfertigt, sondern geboten, vom gesetzlichen Gerichtsstand abzuweichen.