Gegen eine Legitimation des jugendlichen Beschuldigten spricht der durchaus berechtigte Gedanke der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft, gemäss welchem Überlegungen der Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung von Erwachsenen und Jugendlichen ins Leere zielten, da ein Jugendstrafrecht gerade deshalb geschaffen worden sei, um eine Gleichbehandlung zu verhindern. In der Tat kann man sich fragen, ob der Jugendliche den Schutz einer Instanz auf Bundesebene braucht bzw. ob diese Instanz den Grundgedanken des Jugendstrafrechts überhaupt gerecht werden kann, da sie die persönlichen Verhältnisse nur sehr eingeschränkt aufgrund der ihr eingereichten Akten kennt.