7 Gegen eine Legitimation des jugendlichen Beschuldigten spricht der durchaus berechtigte Gedanke der Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft, gemäss welchem Überlegungen der Gleichstellung bzw. Gleichberechtigung von Erwachsenen und Jugendlichen ins Leere zielten, da ein Jugendstrafrecht gerade deshalb geschaffen worden sei, um eine Gleichbehandlung zu verhindern.