Mit ihrem Gesuch vom 17. Januar 2003 an den Bundesrat bzw. das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ersucht die Gesuchstellerin um Festlegung des Gerichtsstandes im aktuell gegen ihren Sohn geführten Strafverfahren. Gemäss ihren Anträgen seien die Behörden des Kantons Basel-Landschaft, eventualiter die Behörden des Kantons Bern, zur Verfolgung und Beurteilung aller Y zur Last gelegten Straftaten für berechtigt und verpflichtet zu erklären. Die Gesuchstellerin stützt sich hierbei auf Art. 372 Ziff. 1 StGB, welcher festlegt, dass in Verfahren gegen Kinder und Jugendliche bei Anständen über die Zuständigkeit zwischen Kantonen der Bundesrat entscheidet.