Gemäss Mitteilung des Jugendstrafgerichts Basel-Stadt ist vorgesehen, beide Verfahren demnächst anlässlich einer bereits festgelegten Verhandlung zu behandeln. 3. Von der Gesuchstellerin X, der Mutter von Y, wird der Gerichtsstand Basel-Stadt bestritten. Mit ihrem Gesuch vom 17. Januar 2003 an den Bundesrat bzw. das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ersucht die Gesuchstellerin um Festlegung des Gerichtsstandes im aktuell gegen ihren Sohn geführten Strafverfahren.