Die von der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt geführte Untersuchung ist abgeschlossen. Mit Überweisungsbeschluss vom 21. November 2002 wurden die Strafakten an die Jugendstrafkammer Basel-Stadt überwiesen. Bei dieser ist gleichzeitig auch ein Verfahren betreffend Massnahmeänderung gemäss Art. 93 des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB, SR 311.0) hängig, für welches das Jugendstrafgericht Basel-Stadt als urteilende Behörde in einem früheren Verfahren zuständig ist. Gemäss Mitteilung des Jugendstrafgerichts Basel-Stadt ist vorgesehen, beide Verfahren demnächst anlässlich einer bereits festgelegten Verhandlung zu behandeln.