1 Aus den Erwägungen: 1. Die zuständigen Behörden des Kantons Basel-Stadt führen gegen Y ein Jugendstrafverfahren wegen versuchten qualifizierten Raubes, Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Irreführung der Rechtspflege. Diese Y gemäss Überweisungsbeschluss der Jugendanwaltschaft Basel-Stadt vom 21. November 2002 zur Last gelegten Tatbestände wurden begangen im Kanton Bern (Jugendheim A) sowie in nationalen bzw. internationalen Gewässern (Jugendschiff B). Zum Zeitpunkt der angeblichen Begehung hatte Y gesetzlichen Wohnsitz bei seiner Mutter, X, im Kanton Basel-Landschaft, ein Umstand, der bis heute unverändert geblieben ist.