Die seitens der Kontrollstelle festgestellten Mängel rechtfertigen die Intervention und den Erlass der Verfügung. [244] Erläuterung der Redaktion, die nicht im Zitat selbst vorhanden ist: DUFI = ein der Kontrollstelle direkt unterstellter Finanzintermediär, im Gegensatz zu den Finanzintermediären, die einer SRO angeschlossen sind. 4 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali