- Festgestellte Mängel sind schliesslich auch dann im Revisionsbericht festzuhalten, wenn sie in Bereichen auftreten, die nicht zu den Prüfschwerpunkten gehören, Familienangehörige eines Finanzintermediärs betreffen oder der Finanzintermediär bereits Schritte zu deren Behebung eingeleitet hat. 2. Nach den allgemeinen verwaltungsrechtlichen Regeln kann eine Polizeibewilligung namentlich dann widerrufen werden, wenn der Bewilligungsträger gegen Bewilligungsauflagen verstösst (Häfelin/Müller, Grundriss des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 2. Aufl., Zürich 1993, S. 171; Knapp, Grundlagen des Verwaltungsrechts, Basel 1983, S. 141; Imboden/Rhinow, Verwaltungsrechtsprechung, 6. Aufl.