Der GWG-REVISION AG wird nicht vorgeworfen, eine ungenügende Anzahl von Kundendossiers geprüft zu haben. Der GWG-REVISION AG wird vielmehr vorgeworfen, anlässlich der durchaus zulässigen Stichprobenprüfung in zwei Kundendossiers Mängel festgestellt, diese jedoch im Revisionsbericht nicht festgehalten zu haben. - Festgestellte Mängel sind schliesslich auch dann im Revisionsbericht festzuhalten, wenn sie in Bereichen auftreten, die nicht zu den Prüfschwerpunkten gehören, Familienangehörige eines Finanzintermediärs betreffen oder der Finanzintermediär bereits Schritte zu deren Behebung eingeleitet hat.