2 festgestellten Mängeln im Revisionsbericht betrifft, unterscheidet sich eine GwG-Revision erheblich von einer aktienrechtlichen Abschlussprüfung. Der Grundsatz der Wesentlichkeit ist ein zentrales Element der aktienrechtlichen Abschlussprüfung. Der Grundsatz besagt, vereinfacht dargestellt, dass ein aktienrechtlicher Revisor bei der Prüfung der Jahresrechnung nur jene Mängel festzuhalten hat, welche die wirtschaftlichen Entscheide der Adressaten des Revisionsberichts beeinflussen können (vgl. zum Ganzen u. a.: Schweizer Handbuch der Wirtschaftsprüfung, Zürich 1998, Band 2, S. 207 ff.).