GwG hielt die GWG-REVISION AG in ihrem Bericht fest: «Die Identifizierung der Vertragspartner wurde lückenlos anhand Passkopien vorgenommen» und «die Identifizierung der Vertragspartner wurde lückenlos anhand Handelsregister-Auszügen oder gleichwertigen Dokumenten vorgenommen». 2. Die ordentliche GwG-Revision für das Jahr 2003 wurde durch die Kontrollstelle selber durchgeführt. Anlässlich dieser GwG-Revision stellte die Kontrollstelle fest, dass die FI AG 11 von insgesamt 17 Vertragspartnern nicht anhand beweiskräftiger Dokumente und somit nicht rechtskonform identifiziert hatte. Die GWG-REVISION AG wird verwarnt.