1 Zusammenfassung des Sachverhalts: 1. Im Laufe des Jahres 2002 hat die bei der Kontrollstelle akkreditierte GWG-REVISION AG beim Finanzintermediär FI AG, Zürich, eine Revision nach dem Bundesgesetz vom 10. Oktober 1997 zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (GwG, SR 955.0) durchgeführt und die Ergebnisse im Revisionsbericht vom 3. Juli 2002 festgehalten. In Bezug auf die Identifizierung der Vertragspartner nach Art. 3 GwG hielt die GWG-REVISION AG in ihrem Bericht fest: