a GwG ausübt, weshalb ihr Gesuch um Feststellung der Nichtunterstellung unter das GwG abzuweisen ist. Eine positive Feststellungsverfügung oder andere Massnahmen erübrigen sich im vorliegenden Fall, da die Gesuchstellerin bereits einer SRO angeschlossen ist. 6 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali JAAC 68.111 - Auszug aus einem Entscheid der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei vom 5. Juni 2003