5 Leasingobjekts. Nach Ziff. 3.3 der AVB haftet der Leasingnehmer für die Gefahr des zufälligen Untergangs, Verlustes, Diebstahls, Vernichtung oder vorzeitigen auf sein Verschulden oder Verschulden Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführenden Defektes infolge unsachgemässen oder sachgemässen Gebrauchs. Im Weiteren sieht Ziff. 8.1 der AVB vor, dass der Leasingnehmer das Leasingobjekt auf eigene Kosten zu unterhalten hat. Wartungs- und Servicevorschriften sind zu beachten, Reparaturen gehen zu seinen Lasten.