beachtet (Forstmoser/Meier-Hayoz/Nobel, Schweizerisches Aktienrecht, Bern 1996, 60 N. 25). Im vorliegenden Fall besteht kein Anlass, die rechtliche Selbstständigkeit der Gesuchstellerin auszublenden. Die vorliegende Situation ist im Übrigen klar zu unterscheiden von der Praxis der Kontrollstelle zur Behandlung von Finanzgeschäften innerhalb eines Konzerns.