- Abgrenzung zwischen dem unterstellten Finanzierungsleasing und dem nicht unterstellten Operatingleasing (E. 4c). - Ein Leasingverhältnis, bei dem die Leasinggesellschaft eine 100%-ige Tochtergesellschaft des Lieferanten ist, ist als Leasingverhältnis mit Drittbeteiligung zu qualifizieren (E. 4d).