- Die materielle Zuständigkeit zur autoritativen Festlegung des Geltungsbereichs nach Art. 2 Abs. 3 und 4 GwG liegt auch für SRO-Mitglieder einzig bei der Kontrollstelle (Art. 25 Abs. 1 VwVG; Art. 13 GwG; E. 3). Das Finanzierungsleasing als Kreditgeschäft im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Bst. a GwG. - Das Finanzierungsleasing gemäss Art. 2 Abs. 3 Bst. a GwG erfasst nur Leasingverhältnisse, die neben dem Lieferanten und dem Leasingnehmer eine Leasinggesellschaft als Drittbeteiligte aufweisen (E. 4b). - Abgrenzung zwischen dem unterstellten Finanzierungsleasing und dem nicht unterstellten Operatingleasing (E. 4c).