1 Bekämpfung der Geldwäscherei. Anspruch auf eine Feststellungsverfügung. Finanzierungsleasing. Erlass einer Feststellungsverfügung durch die Kontrollstelle gegenüber einem Mitglied einer Selbstregulierungsorganisation (SRO). - Ein SRO-Mitglied hat Anspruch auf den Erlass einer Verfügung, in welcher seine (fehlende) Eigenschaft als Finanzintermediär im Sinne von Art. 2 Abs. 3 GwG festgestellt wird. Sein Interesse an einer solchen Feststellungsverfügung ist als schutzwürdig zu qualifizieren (Art. 25 Abs. 2 VwVG; E. 2). - Die materielle Zuständigkeit zur autoritativen Festlegung des Geltungsbereichs nach Art. 2 Abs. 3 und 4