Insbesondere die Bemerkung in den Schreiben vom 31. März 2000 bzw. vom 13. März 2003 sprechen für die Wahrscheinlichkeit der letzten Variante. Einerseits ist dort von «[…] unserem Büro […]» die Rede, welches in verschiedenen Bereichen auf Mandatsbasis u. a. auch für die Verwaltung des Stiftungsvermögens zuständig sei. Andererseits wird erklärt, es bestehe ein mündlicher Vermögensverwaltungsvertrag.