Dass es sich um die erste Konstellation handelt, scheint aufgrund der Stellungnahme des Gesuchstellers vom 7. Dezember 2001 naheliegend. Der Gesuchsteller argumentiert dort, offenbar unter Verweis auf seine Organstellung, bei der Stiftung würden eigene Vermögenswerte verwaltet. Andererseits mutet auch die zweite Variante durchaus plausibel an, wenn man die in verschiedenen Schreiben gewählten Formulierungen betrachtet. Insbesondere die Bemerkung in den Schreiben vom 31. März 2000 bzw. vom 13. März 2003 sprechen für die Wahrscheinlichkeit der letzten Variante.