10 18. Dezember 2002 wurden der Gesuchsgegnerin die bisherigen Erkenntnisse aus dem Instruktionsverfahren zunächst sehr allgemein und bis auf das Gutachten von S. ohne konkrete Teilergebnisse bekannt gegeben. Völlig unerwartet und entgegen der ausdrücklichen Zusage von Y. wurden die Vertreter der Gesuchsgegnerin von X. nun aber auch noch mit der Voraussage einer in Prozentzahlen (Bandbreite) ausgedrückten massiven Preisreduktion konfrontiert». Die Mitarbeiter des BAKOM führen in ihrem Schreiben vom 24. März 2003 aus: