Mit der Kritik am Gutachten werde sich die Instruktionsbehörde selbstverständlich im Verfügungsantrag auseinandersetzen. Das schriftlich abgegebene Schlichtungskonzept als Zusammenfassung bisher gewonnener, vorläufiger Erkenntnisse sei angesichts der Komplexität der Materie geboten gewesen. (…) c. Die Gesuchstellerin hält in der Stellungnahme fest, die Argumentation der Gesuchsgegnerin in Bezug auf die angebliche Befangenheit der betroffenen Mitarbeiter des BAKOM sei widersprüchlich. Das BAKOM habe immer darauf hingewiesen, dass das Schlichtungskonzept die vorläufigen Ergebnisse des Beweisverfahrens festhalte. Aufgrund von Art.