Bereits vor dem Abschluss der Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhaltes hätten die BAKOM-Mitarbeiter die Gesuchsgegnerin mit der Bandbreite einer massiven Preisreduktion konfrontiert. Die verfahrensverantwortlichen Personen hätten mit dem Schlichtungskonzept zu Sachverhalts- und Rechtsfragen eine Meinung geäussert, die sowohl zeitlich als auch inhaltlich einen dermassen engen Zusammenhang zur bevorstehenden Verfügung der ComCom aufweisen werde, dass mit einem Abweichen der Meinung nicht mehr gerechnet werden könne.