Das BAKOM habe demnach am 3. Februar 2003 das Schlichtungskonzept mit konkreten Preisvorstellungen eröffnet, obwohl ein bis zwei wichtige Parameter noch nicht abschliessend ermittelt worden seien. Insbesondere hätten die vom BAKOM berechneten tieferen Interkonnektionspreise u. a. auf dem Gutachten basiert, zu welchem die Gesuchsgegnerin erst am 31. Januar 2003 Stellung genommen habe. Auch sei die Stellungnahme zu den finalen Plausibilitätstabellen noch hängig gewesen. Bereits vor dem Abschluss der Ermittlung des rechtserheblichen Sachverhaltes hätten die BAKOM-Mitarbeiter die Gesuchsgegnerin mit der Bandbreite einer massiven Preisreduktion konfrontiert.