auf. Am 27. Februar 2003 erhielt die ComCom das vorliegend zu beurteilende, auf den 26. Februar datierte, Ausstandsbegehren mit folgenden Rechtsbegehren: «1. Im IC-Verfahren zwischen der Gesuchstellerin und der Gesuchsgegnerin haben die verfahrensverantwortlichen Mitarbeiter des BAKOM, Z., X., sowie Y. unverzüglich in den Ausstand zu treten. 2. Das Schlichtungskonzept des BAKOM vom 3. Februar 2003 sei aus den Akten zu entfernen.» Die ComCom hat das Ausstandsbegehren von der Gesuchstellerin anlässlich einer Sitzung im März 2003 behandelt und u. a. entschieden, dass das Verfahren angesichts der besonderen Natur des Begehrens durch die ComCom direkt geführt werde.