Die Präsentationen sollten den Parteien als Vorbereitung für die auf Februar 2003 angesetzten Schlichtungsverhandlungen dienen. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2002 wurde den Parteien mitgeteilt, dass die Beweiserhebung abgeschlossen werde und der Verfahrensgegenstand somit auf die Jahre 2000, 2001 und 2002 festgelegt werde. Da sich in der Folge die letzten Bereinigungen bei der Erläuterung und Ergänzung der Beweisführung durch die Gesuchsgegnerin für die Jahre 2000 bis 2002 als aufwändiger als ursprünglich angenommen erwiesen, wurde ihr mit Schreiben vom 26. Februar 2003 mitgeteilt, dass das Instruktionsverfahren auf das Jahr 2003 ausgedehnt werde.