werden. Das BAKOM hat den UMTS-Konzessionärinnen die entsprechende Konzessionsänderung im Rahmen der Gewährung des rechtlichen Gehörs mit Schreiben vom 1. Mai 2002 zur Stellungnahme unterbreitet. Sämtliche Konzessionärinnen haben ihre Stellungnahmen fristgerecht bis zum 17. Mai 2002 beim BAKOM eingereicht. Aus den Erwägungen: 2.1. Formelles