Zudem befindet sich die Entwicklung von Diensten und Anwendungen, welche die Möglichkeiten von UMTS ausschöpfen, zur Zeit noch in der Anfangsphase und eine entsprechende Nachfrage hat sich noch nicht manifestiert. Aufgrund der veränderten Verhältnisse im Bereich des Marktes der dritten Mobilfunkgeneration (3G-Telekommunikation) erklärte sich deshalb die ComCom am 18. April 2002 bereit, eine Flexibilisierung der Versorgungsauflagen der UMTS- Konzessionen zu prüfen und auf die Zwischenstufe von 20% Bevölkerungsabdeckung per Ende 2002 zu verzichten. Gleichzeitig sollte aber eine spezifische, zusätzliche Berichterstattungspflicht bezüglich des Voranschreitens der Netzaufbauarbeiten eingeführt