2 bis Ende 2004 wurde beibehalten. Die Zwischenstufe von 20% wurde insbesondere in die Konzession aufgenommen, um sicherzustellen, dass die Aufsichtsbehörden bei sich durch die Konzessionärinnen ergebenden Verzögerungen rechtzeitig und nicht erst Ende 2004 einschreiten können. Die Konzession ist unbestritten in Rechtskraft erwachsen. Bei der Konzessionserteilung ging man anfänglich von der rechtzeitigen Verfügbarkeit von UMTS-Netzwerkinfrastruktur, Terminals sowie spezifischer UMTS-Dienste aus. Später mussten die anfänglich zu positiv ausgefallenen Prognosen revidiert werden.