Die entsprechende Konzession Nr. X für das Erbringen von Fernmeldediensten über ein landesweites digitales zellulares Mobilfunknetz auf der Basis des UMTS-Standards gemäss den Bedingungen für IMT-2000[81]-Familie der ITU-R[82] in der Schweiz wurde der Konzessionärin Z. am 31. Januar 2001 erteilt. Bezüglich der Versorgungsauflage war in den Ausschreibungsunterlagen ursprünglich vorgesehen, dass sich die Konzessionärin verpflichtet, «bis am 31.12.2004 mindestens 50% der Bevölkerung der Schweiz mit IMT-2000/UMTS-Diensten, die mit eigener IMT-2000/UMTS-Netzinfrastruktur erbracht werden, zu versorgen.» Die definitive Konzession wurde in Ziff. 3.3.3 durch eine Staffelung ergänzt.